Zweiländerfrankatur

Die Zweiländerfranktur ist eine besondere Art der Mischfrankatur. Darunter versteht man die Verwendung von Postwertzeichen zweier Postverwaltungen auf einer Postsendung.

Bekannte Beispiele aus der Olympiaphilatelie sind die Belege von der Olympiafahrt des LZ 129. 

Hierbei muss unterschieden werden, ob es sich um so genannte Vertragsstaatenpost handelte oder nicht. War dies der Fall, so erübrigte sich eine (deutsche) Zusatzfrankatur. Gelegentlich wurde sie dennoch angebracht.  


Ein aktuelleres Beispiel für Zweiländerfrankaturen sind die Olympiaflüge bzw. Grußflugposten der AUA. Hier war eine österreichische Frankatur bei offener Einsendung über das Flugpostauswechslungamt  A-1010 Wien vorgeschrieben.   

 

In diesen beiden Fällen waren die Postverwaltungen beide Mitglied des Weltpostvereins UPU. Vor allem postgeschichtlich interessant wird es, wenn die Aufgabe bei einem privaten Briefdienst vorgenommen wird.

Brief in das Olympische Dorf in Athen, aufgegeben beim privaten Postdienstleister OLYMP-POST in Rostock, über den global tätigen Briefdienst SPRING – damals einem Unternehmen der staatsnahen, wenn auch z.T. privatisierten Postverwaltungen TNT/TPG, Royal Mail und Singapore Post – dann in Schiphol in den Poststrom eingespeist. Der Port Payé-Stempel der niederländischen Post TPG bestätigt der empfangenden Postverwaltung die Bezahlung der Dienstleistung.   

Luftpostbrief für den Olympiaflug ab Wien, abgesandt vom privaten Briefdienst RIDAS in Rostock, über SPRING in Southall/GB durch die Royal Mail in den Poststrom eingespeist und über Wien nach Vacouver befördert  (hier erfolgt die „Postage Paid“-Bestätigung durch die Royal mail Großbritanniens)


Und schließlich sei auch auf die Übergangsperiode im Zuge der deutschen Einheit hingewiesen, als in einem begrenzten Zeitraum Marken der alten BRD, Westberlins und der DDR auf Postsendungen gemeinsam verwendet werden konnten. Der Verwendungszeitraum der alten, vor dem 1.7.1990 herausgegebenen DDR-Marken endete mit dem 3. Oktober 1990. Danach durften nur noch die Ausgaben in DM-Währung (DEUTSCHE POST) verklebt werden.  

Einschreibbrief vom Juni 1991 mit dem Sonderstempel vom traditionellen „Olympischen Tag“ –  zwar war das Land seit dem 3. Oktober 1990 vereinigt, doch durften noch bis 31.12.1991 die Marken in DM-Währung der drei davor agierenden Postverwaltungen genutzt werden: Deutsche Bundespost, Deutsche Post und Deutsche Bundespost Berlin.   

Ganzsache der deutschen Post der DDR (DM-Nominale) mit privatem Zudruck zur ersten HANSE SAIL in der Aufbrauchszeit mit Zusatzfrankatur der Deutschen Bundespost als innerdeutsche Erstflugpost  

 


Zweiländerfrankturen waren üblich beim Gebrauch der Antwortkarten für den internationalen Verkehr,  wo Zusatzleistungen – z.B. Luftpost und Einschreiben – mit Marken in der nationalen Währung des Rücksendelandes abgedeckt werden mussten. Diese Methode der Beschaffung von Stempeln war besonders unter Polar- und Aerophilatelisten devisenarmer Länder populär, wobei aus Kulanz meist auf die entsprechende Zusatzfrankatur in der Währung des Rücksendelandes verzichtet und jene mit Marken des Absendelandes akzeptiert wurde.