Nachporto wird bei un- oder unterfrankierten Postsendungen erhoben, um das fehlende Porto vom Empfänger (mit einem entsprechendem Zuschlag) einzuziehen.
Auch unter der Olympiapost finden sich Beispiele dazu.
Vollkommen untypisch für Post von der Olympiafahrt mit dem LZ 129: komplett fehlende Frankatur (die auch nicht vom Absender eingezogen werden konnte). Deshalb wurde das Nachporto (fehlendes Porto + 50%) auf der Karte vermerkt und vom Enpfänger eingezogen.
Auch Auslandspost wurde in seltenen Fällen unterfrankiert befördert. Hier erfolgte die Nachportoerhebung nach dem Auslandstarif (Verdoppelung des fehlenden Betrags von 60 Pfennig, Umrechnung in Goldfranken nach dem UPU-Wechselkurs von 1:1). Daraus ergab sich der Nachportovermerk T120. Bei der Rückrechnung verrechnete sich der österreichische Postbeamte allerdings zu seinen Ungunsten. Der bezahlte Betrag ist durch die Portomarke von 12 Groschen belegt.
Ein spezielles Kapitel sind die Olympia-Zwangszuschlagmarken und die Portomarken von 1928.