Der Internationale Antwortschein wurde durch den Weltpostverein UPU 1906 eingeführt. Damit wurde im internationalen Postverkehr die Möglichkeit geschaffen, dass der Absender das Rückporto für den Empfänger vorausbezahlt – durch die Beilage des IAS (IRC).
Dieser wurde auf jedem Postamt der UPU-Mitgliedsländer gegen Marken im Wert des jeweiligen Auslandstarifs (1. Gewichtsstufe) eingetauscht. In Ausnahmefällen – z.B. zeitweise bei der Deutschen Post in den neunziger Jahren – wurde an Stelle der Marken ein Gebühr-bezahlt-Stempelabdruck angebracht (Taxe percue).
Sie sind auch interessante Belege vom Auftreten der Post im Rahmen der Olympischen Spiele. Auf der linken Seite des Antwortscheins kann, aber muss nicht, der Stempel des ausgebenden Postamtes abgeschlagen werden.
IAS (IRC) – Formular C22, verkauft auf der OLYMPHILEX ’92 in Barcelona am Verkaufsstand der belgischen Post
IAS (IRC) – Formular CN01 vom Hauptpostamt (MPO) Salt Lake City, wo alle Sonderstempel verfügbar waren.